Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern

Obwohl Feuerwerkskörper für Personen frei verkäuflich sind, darf man die Gefahr nicht unterschätzen.
Bei ihnen handelt es sich schließlich um Explosivstoffe.

Aufgrund der erhöhten Brandgefahr ist – auch zu Silvester – in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten (§ 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.

Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörper:

  • Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die anerkannte Sicherheitssymbole (bspw. „GS“ für Geprüfte Sicherheit) tragen.
    Auf keinen Fall osteuropäische Billigprodukte oder selbst gebastelte Feuerwerkskörper
  • Verwehren Sie Kindern und Jugendlichen den Umgang mit Feuerwerksartikel
  • Lesen Sie aufmerksam vor der Benutzung die Gebrauchsanweisung des Herstellers
  • Zünden Sie Feuerwerksköper nur an sicheren Plätzen. Beachten Sie bei Anlagen mit erhöhter Explosionsgefahr ist ein Mindestabstand von 200 Metern einzuhalten
  • Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand und werfen sie gezündete Feuerwerkskörper (auch Blindgänger) nie auf Personen
  • Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
  • Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen
  • Sollte es trotzdem zu einem Brand oder einem medizinischen Notfall kommen, wählen Sie den Notruf 112.