Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörpern
Obwohl Feuerwerkskörper für Personen frei verkäuflich sind, darf man die Gefahr nicht unterschätzen.
Bei ihnen handelt es sich schließlich um Explosivstoffe.
Aufgrund der erhöhten Brandgefahr ist – auch zu Silvester – in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten (§ 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Bei Nichtbeachtung droht ein Bußgeld.
Richtiger Umgang mit Feuerwerkskörper:
- Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, die anerkannte Sicherheitssymbole (bspw. „GS“ für Geprüfte Sicherheit) tragen.
Auf keinen Fall osteuropäische Billigprodukte oder selbst gebastelte Feuerwerkskörper - Verwehren Sie Kindern und Jugendlichen den Umgang mit Feuerwerksartikel
- Lesen Sie aufmerksam vor der Benutzung die Gebrauchsanweisung des Herstellers
- Zünden Sie Feuerwerksköper nur an sicheren Plätzen. Beachten Sie bei Anlagen mit erhöhter Explosionsgefahr ist ein Mindestabstand von 200 Metern einzuhalten
- Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand und werfen sie gezündete Feuerwerkskörper (auch Blindgänger) nie auf Personen
- Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!
- Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerkskörper niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen
- Sollte es trotzdem zu einem Brand oder einem medizinischen Notfall kommen, wählen Sie den Notruf 112.