Das Unfallrisiko bei einer Einsatzfahrt ist achtmal höher als bei einer normalen Autofahrt. Deshalb ist die Feuerwehr nach der Straßenverkehrsordnung gesetzlich verpflichtet, anderen Verkehrsteilnehmern zu signalisieren, dass sie sich auf einer Einsatzfahrt befindet. Nur mit Martinshorn und Blaulicht hat die Feuerwehr Wegerecht. Das Einschalten des Martinshorns mag Ihnen in der Nacht übertrieben oder störend erscheinen, bedenken Sie aber, dass die Sicherheit der Einsatzkräfte und der anderen Verkehrsteilnehmer immer Vorrang hat und die Einsatzkräfte selbst bis vor kurzem noch geschlafen haben.