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Grundausbildung



 
 
Zwei Jahre Feuerwehrgrundausbildung:

In den ersten beiden Jahren nehmen alle Feuerwehranwärter an der Grundausbildung (Truppmann Teil 1) teil.

Bei den insgesamt 70 Ausbildungseinheiten stehen in 37 Stunden Theoriethemen wie Rechtsgrundlagen der Feuerwehr, Brennen und Löschen, gefährliche Stoffe, Rettungsgeräte, Gefahren an der Einsatzstelle und Sicherheitswachdienst im Vordergrund. Hauptziele bei den 33 praktischen Unterrichtseinheiten sind Brandbekämpfung, technische Hilfeleistung, tragbare Leitern, Knoten und Stiche sowie Schläuche und Armaturen.
Zum Abschluss der Ausbildung müssen alle Teilnehmer einen schriftlichen Test bestehen.

Eine erfolgreich absolvierte Prüfung ist Voraussetzung um nach vollendetem 18. Lebensjahr an weiterführenden Lehrgängen wie Atemschutzgeräteträger oder Maschinist teilnehmen zu können.

Zusätzlich ergänzen mehrere Funkübungen, ein Wissenstest und Leistungsprüfungen die ca. 40 Übungsabende im Jahr.



 

 

 


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