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Was tun, wenn es gebrannt hat?
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Überhitzte Friteuse 2010
Zimmerbrand 2008
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In Ihrer Wohnung hat es gebrannt?
Das Feuer konnte gelöscht werden, aber viele Fragen und Probleme bleiben.
Bei jedem Brand entstehen Schadstoffe. Diese sind nicht immer gasförmig sondern können auch im festen Zustand vorkommen.
Rußpartikel können sich nach einem Brand überall in der Wohnung befinden wie auf Möbeln, Lebensmitteln, Spielzeug, usw.
Diese Seite soll Ihnen einen Rat geben, wie sie mit den neuen Problemen besser fertig werden.
Wenn die Feuerwehr die Einsatzstelle verlässt, enthält die Raumluft häufig noch Schadstoffe, die aus den immer noch erwärmten
Materialien ausgasen, auch wenn die Wohnung durch die Feuerwehr gut belüftet wurde. Einige Stoffe sind auch an Rußpartikel
gebunden und haben sich auf Einrichtungsgegenstände, Nahrungsmitteln, Spielzeug usw. abgesetzt.
Im abgekühlten Zustand hingegen, sind Schadstoffe nicht mehr frei schwebend in der Raumluft vorhanden. Deshalb sind
erfahrungsgemäß nur noch Schadstoffe im abgelagerten Ruß vorhanden.
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War Ihre Wohnung nicht vom Feuer betroffen, nur leicht verraucht und
sind keine Rußteilchen wahrzunehmen, können Sie sich dort nach
sorgfältiger Durchlüftung wieder aufhalten. Beachten Sie bitte den
Hinweis unter Punkt 2.
War Ihre Wohnung vom Feuer, Ruß oder starker Verrauchung betroffen,
sollten Sie zunächst unbedingt nachfolgende Informationen beachten:
1. Bleiben Sie mit Ihrer Familie zusammen und lassen Sie ihre Kinder
nicht alleine!
2. Wenn Sie oder ein Familienmitglied nach dem Brand ein Unwohlsein
verspüren, suchen Sie einen Arzt auf.
3. In der Regel achtet die Feuerwehr darauf welche Türen und Fenster sie
zum Belüften öffnet um Gifte möglichst wenig zu verteilen. Öffnen Sie
also keine anderen Türen und Fenster und lassen Sie den Raum vollends
abkühlen, bevor Sie ihn betreten. Tun Sie dies nur in Absprache mit
der Polizei und nur so lange wie unbedingt nötig. Vermeiden Sie eine
Verschleppung von Ruß, Asche und Brandrückständen in saubere Bereiche.
4. Benachrichtigen Sie sofort Ihren Vermieter und Hauseigentümer.
5. Informieren Sie Ihre Versicherung! Sofern Sie eine
Hausratsversicherung abgeschlossen haben, setzen Sie sich so schnell wie
möglich mit Ihrer Versicherung in Verbindung. Als Eigentümer des Hauses
bzw. der Wohnung setzen Sie sich mit ihrer Gebäudebrandversicherung in
Verbindung, falls Sie entsprechend versichert sind.
Sprechen Sie, zum Schutz vor finanziellen Nachteilen mögliche
Sanierungsarbeiten bzw. die Beseitigung von Hausrat mit der jeweiligen
Versicherung ab.
6. Ist ihre Wohnung stark durch den Brand oder Rauch betroffen, oder
fühlen Sie sich nach dem Schadensereignis in Ihrer Wohnung unsicher,
sollten Sie sich für die kommende Nacht eine Unterkunft bei Verwandten
oder Freunden suchen! Ergeben sich bei der Suche nach einer
Unterkunft Probleme, so wenden sie sich an den Bürgermeister
Ihrer Gemeinde, er ist verpflichtet Ihnen eine Notunterkunft zur
Verfügung zu stellen.
7. Nehmen Sie außer Wertsachen und wichtigen Dokumenten zunächst nichts
aus ihrer Wohnung mit. Vermeiden Sie die Verschleppung von
Brandrückständen!
8. Benötigen Sie Kleidung, Gegenstände oder sogar Kinderspielzeug aus
Ihrer Wohnung, so dürfen diese Sachen nicht mit Ruß behaftet sein.
Unbedingt benötigte Dinge sollten Sie vor dem Gebrauch gründlich
reinigen! Kriterium für den Reinigungserfolg ist die Entfernung
aller sichtbaren Rußspuren.
9. Nahrungsmittel, die nicht in fest verschlossenen Behältnissen
aufbewahrt wurden oder die mit Rauch oder Wärme in Kontakt gekommen
sind, sollten Sie nicht mehr verwenden.
10. Sichern Sie Ihre Wohnung beim Verlassen gegen unbefugten
Zutritt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an die örtliche Polizeidienststelle.
Polizeiinspektion Buchloe: 08241/ 96 900
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